AGB
1. Allgemeines
1.1
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über künstlerische Leistungen zwischen Michael Schnitker (im Folgenden „Auftragnehmer) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von dem hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2
Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier ausgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen der Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zustimmt.
1.4
Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2. Auftragsarbeiten
2.1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1.1
Jeder dem Auftragnehmer erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
2.1.2
Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Modelle unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem Auftragnehmer insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu.
2.1.3
Die Entwürfe, Reinzeichnungen und Modelle dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
2.1.4
Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
2.1.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.1.6
Der Auftragnehmer hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadenersatz. Ohne Nachweis kann der Auftragnehmer 100 % der vereinbarten Vergütung neben dieser als Schadenersatz verlangen.
2.1.7
Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.2. Vergütung
2.2.1
Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichnungen und Modelle und der Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt auf der Grundlage einer Vereinbarung. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2.2.2
Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist der Auftragnehmer berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
2.3. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
2.3.1
Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen und Modellen etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
2.3.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
2.3.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragnehmers geschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
2.3.4
Auslagen für Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien wie Rahmen und Passepartouts, für die Anfertigung von Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern nicht anders definiert.
2.3.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten, sofern sie nicht Bestandteil des Angebotes sind.
2.4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
2.4.1
Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. 30 % bei Auftragserteilung und 70 % bei Ablieferung.
2.4.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Komposition ist mit dem Auftraggeber abzustimmen.
2.4.3
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Auftragnehmer hohe finanzielle Vorleistung, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.
2.4.4
Bei Zahlungsverzug kann der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Gelte3ndmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
2.5. Eigentumsvorbehalt etc.
2.5.1
An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. An den fertigen Werken wird Eigentum übertragen.
2.5.2
Der Auftragnehmer erhält das Recht, die fertigen Werke oder Repliken auf Ausstellungen etc. zu zeigen. Die vollständige Übertragung von Nutzungsrechten erfolgt nur gegen eine gesonderte Vergütung.
2.5.3
Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
2.6. Digitale Daten
2.6.1
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
2.6.2
Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Grafikers geändert werden.
2.7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
2.7.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Auftragnehmer Korrekturmuster vorzulegen.
2.7.2
Die Produktionsüberwachung durch den Auftragnehmer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Auftragnehmer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2.7.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufnahmen, Scans, Fotografien, Repliken etc. zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
2.8. Gewährleistung
2.8.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
2.8.2
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als Mangelfrei angenommen.
2.9. Haftung
2.9.1
Der Auftragnehmer haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.
2.9.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Auftragnehmer kein Auswahlverschulden trifft. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
2.9.3
Sofern der Auftragnehmer selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Auftragnehmers zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
2.9.4
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die gegen den Auftragnehmer gestellt werden wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
2.9.5
Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
2.10. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
2.10.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2.10.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann der Künstler eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
2.10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Künstler übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. Veranstaltungen
3.1. Teilnahmeplatz
Sofern die Teilnehmerplätze bei einer Veranstaltung begrenzt sind, erfolgt die Reservierung eines Platzes nach Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.
Sicher wird der Platz, wenn die entsprechende Teilnahmegebühr entrichtet worden ist. Sodass bei nicht erfolgter Gebührenentrichtung kein Anspruch auf den reservierten Platz geltend gemacht werden kann.
3.2. Absage
Sollte die Mindestteilnehmermenge 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht worden sein, wird die Veranstaltung abgesagt. Weitere Umstände, die zu einer Absage führen können sind Krankheit des Dozenten oder der Veranstaltungsort ist aus widrigen Gründen nicht nutzbar.
Die bezahlten Veranstaltungsgebühren werden vollständig zurückbezahlt und alle Teilnehmer werden unmittelbar telefonisch oder via Email informiert.
3.3. Hausordnung
Es gilt die Hausordnung des Veranstaltungsortes. Bei Nichteinhaltung kann der Hausherr, entsprechende Maßnahmen durchführen.
3.4. Versicherung
Der Veranstalter, Michael Schnitker, haftet nicht für Diebstähle, Unfälle und Schäden jeglicher Art, die sich außerhalb und während der Veranstaltung ereignen.
Die TeilnehmerInnen sind eigenverantwortlich für all ihre Handlungen und der eigenen Gesundheit. Der Veranstalter und Dozent wird von jeder Haftung freigestellt.
3.5. Buchung und Bezahlung
Wenn Sie eine Veranstaltung buchen, erkennen Sie dies allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Für die Bezahlung der Teilnahmegebühr wird frühestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Rechnung mit dem Zahlungsziel von 7 Tagen gestellt.
3.6. Stornierung
Stornierungen via Email oder telefonisch mit einem vollem Ersatz der Gebühr ist bis zu zwei Wochen vor Veranstaltung möglich. Finden eine Stornierung zwischen 13 und 7 Tagen vor der Veranstaltung statt, werden 50% der Teilnahmegebühr erstattet. Eine Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor der Veranstaltung ist nicht mehr möglich, sodass keine Erstattung erfolgt.
4. Materialbestellungen
4.1 Lieferung und Bestellung
Für das gesamte In- und Ausland wird der Versand zentral von 46569 Hünxe vorgenommen. Bestellungen können brieflich, telefonisch, per E-Mail oder vom Online-Shop aus direkt aufgegeben werden. Das Hinzufügen weiterer Artikel zu einer Bestellung ist aus organisatorischen Gründen nur am gleichen Tag und nur telefonisch möglich.
4.2 Ablauf der Bestellung
Mehrfach ausgelöste Bestellungen werden wie Einzelbestellungen behandelt und können grundsätzlich – unbeschadet des gesetzlichen Widerrufsrechts für Verbraucher - nicht storniert werden. Bitte prüfen Sie deshalb vor Absendung Ihrer Bestellung die Richtigkeit Ihrer Angaben. Bei Fragen steht Ihnen die telefonische Bestellhotline unter der Nummer 0176-21033106 in der Zeit von montags bis samstags von 08:00 bis 20:00 Uhr zur Verfügung. Sie zahlen die für Sie anfallenden Telefon-Gebühren. Ihre Fragen beantworten wir auch gerne per e-Mail unter michael@schnitker-fine-art.de Ihre Bestellungen werden bei uns gespeichert. Sollten Sie Ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail/Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung gerne zu.
4.3 Angebote, Rücktritt vom Vertrag
Angebote gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, sind freibleibend, solange der Kunde sie nicht ausdrücklich angenommen hat. Im Übrigen sind wir auch nach Vertragsschluss zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn uns unsere Leistung aus von uns nicht zu vertretenden Umständen dauerhaft unmöglich wird, z. B. weil ein Vorlieferant aus von uns nicht zu vertretenden Gründen ausfällt oder im Falle von höherer Gewalt. Sofern der Kunde Verbraucher ist, besteht ein solches Recht zum Rücktritt wegen Ausfall eines Vorlieferanten aber nur, wenn wir bereits ein konkretes Deckungsgeschäft mit unserem Vorlieferanten zur Beschaffung der Ware abgeschlossen hatten. Über die Nichtverfügbarkeit bestellter Ware werden wir Sie möglichst umgehend informieren. Bereits erhaltene Gegenleistungen werden wir unverzüglich zurückerstatten.
4.4 Zustandekommen des Vertrags
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns dar, mit Ihnen einen Vertrag über die bestellten Waren abzuschließen. An dieses Angebot sind Sie fünf Tage lang gebunden. Wenn Sie Bestellungen von unserem Online Shop aus aufgeben, erhalten Sie von uns eine Email, die den Eingang der Bestellung und die Details der bestellten Waren bestätigt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebots dar, sondern dient allein Ihrer Information. Ein Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn wir binnen der Frist von fünf Tage entweder Ihre Bestellung schriftlich oder in Textform annehmen oder das Produkt an Sie versenden.
4.5 Preise
Die Brutto-Euro-Verkaufspreise sind inkl. des jeweils gültigen deutschen Mehrwertsteuersatzes ausgewiesen.
4.6 Produktangaben, Abweichungen von der Bestellung
Unsere Angaben und Produktbeschreibungen bedeuten im Zweifel keine Übernahme einer Garantie. Die Übernahme einer Garantie erfolgt ausschließlich durch ausdrückliche schriftliche oder in Textform gefasste Erklärung. Die auf unserer Internetpräsenz abgebildeten oder beschriebenen Produkte können Änderungen von Herstellerseite unterliegen. Für den Fall, dass die bisherigen Produkte bei unseren Lieferanten nicht mehr verfügbar sind, werden wir Ihnen anbieten auch andere, gegebenenfalls neuere, Ausführungen oder Produkte zu liefern, soweit diese insbesondere funktional und ästhetisch gleichwertig sind und dies für den Kunden zumutbar ist. Handelsübliche Abweichungen bleiben in jedem Fall vorbehalten. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht.
4.7 Zahlungsbedingungen
Wir versenden ausschließlich gegen Vorkasse.
4.8 Beschädigung der Sendung
Sofern der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist, ist er verpflichtet, vor Annahme der Lieferung zu prüfen, ob diese hinsichtlich des Inhaltes korrekt, der Anzahl vollständig und äußerlich unbeschädigt ist. Transportschäden müssen in diesem Fall sofort auf dem Übernahmebeleg der Spedition quittiert werden. Ansonsten leistet das Transportunternehmen keinen Schadensersatz. Ansprüche wegen Transportschäden haben Kunden, die nicht Verbraucher sind, an den Frachtführer (Paketdienst, Spedition, Post) vom Empfänger zu stellen. Wir bitten allerdings auch Kunden, die eine Bestellung als Verbraucher abgegeben haben, Fehler der Sendung einschließlich Transportschäden möglichst umgehend zu reklamieren. Die Versäumung einer solchen Reklamation hat für die gesetzlichen Ansprüche aber keine Konsequenzen.
4.9 Mängelanzeige
Bitte prüfen Sie die Sendung unverzüglich nach Erhalt. Wenn Sie nicht Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind, sind uns Beanstandungen wegen offensichtlichen Mängeln spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Waren anzuzeigen. Zur Fristeinhaltung genügt die Absendung der Anzeige binnen der Frist. Andernfalls behalten wir uns vor, wenn Sie nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind, sich vor, die Gewährleistung insoweit abzulehnen. Im kaufmännischen Verkehr gilt abweichend hiervon die Obliegenheit zur unverzüglichen Mängelrüge gem. §377 HGB. Um die Bearbeitung zu erleichtern, geben Sie bitte Ihre Kunden- sowie die Rechnungs- oder Lieferschein-Nr. an. Unfreie Rücksendungen von Kunden, die nicht Verbraucher sind, nehmen wir nicht an. Bitte fügen Sie jeder Rücksendung das Ihrer Lieferung beigefügte, von Ihnen ausgefüllte Rücksendungsformular bei. Auf Ihre Gewährleistungsansprüche hat das Unterbeleiben dieser Angaben oder der Beifügung des Rücksendeformulars aber keine Auswirkungen.
4.10 Rücksendungen von Waren
Sollten Sie Waren im Rahmen Ihres Widerrufsrechts zurücksenden wollen bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen. Wir werden in diesem Fall eine für Sie kostenfreie Rückholung veranlassen. Sofern Sie eigenverantwortlich eine unfreie Rücksendung veranlassen, können wir die Versandkosten nicht übernehmen. Wir haben die Bitte, von unfreien Rücksendungen abzusehen. Die dadurch anfallenden Gebühren (bei Rücksendung durch DHL betragen diese € 15,00 inkl. Mehrwertsteuer pro Paket) müssen wir Ihnen nachträglich in Rechnung stellen. Die Erstattung der Rücksendekosten im Rahmen der Ausführung Ihres Gewährleistungsrechts bleibt hiervon unberührt. Bitte beachten Sie, dass Waren, die nach Ihren Spezifikationen extra für Sie angefertigt worden sind, vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.
4.11 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Wenn der Kunde Unternehmer ist i.S.v. § 14 BGB, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Kaufpreises der Vorbehaltsware zu den verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen freizugeben, soweit der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Schlussbestimmungen
5.1
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort Hünxe.
5.2
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
5.3
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
5.4
Gerichtsstand ist Hünxe sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Stand: 10. April 2019